SEPA Lastschriftverfahren – Einzug der Mitgliedbeiträge

30.03.2014 / 25.05.2014
Anläßlich der Jahreshauptversammlung (30.03.2014) hatten wir über die Einführung des SEPA Lastschriftverfahren berichtet. Das Bundesamt für Finanzen informiert wie folgt: 

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Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers (z.B. Vereinsmitglied) zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger (z.B. Verein) als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. Die verbindlichen Mandatstexte für die SEPA-Mandate sind i.d.R. in den Bedingungen für den Lastschrifteinzug der Zahlungsdienstleister vorgegeben.
Bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Die am 9. Juli 2012 durchgeführten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen erlaubt die Nutzung bereits erteilter schriftlicher Einzugsermächtigungen im deutschen Lastschriftverfahren als SEPA-Lastschriftmandate für die SEPA-Basislastschrift. ….

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Mitgliedsnummer) und bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat. …

Die DJK Oberschwarzache.V. verwendet als Mandatsreferenz die jeweilige Mitgliedsnummer.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren der Oberschwarzach e.V. lautet: DE72ZZZ00001432430
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